Rechtsprechung
   BVerwG, 27.04.2016 - 1 C 22.15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,8181
BVerwG, 27.04.2016 - 1 C 22.15 (https://dejure.org/2016,8181)
BVerwG, Entscheidung vom 27.04.2016 - 1 C 22.15 (https://dejure.org/2016,8181)
BVerwG, Entscheidung vom 27. April 2016 - 1 C 22.15 (https://dejure.org/2016,8181)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,8181) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    AEUV Art. 267; AsylG §§ ... 27a, 34a Abs. 1 und 2, § 77 Abs. 1; Dublin III-VO Art. 3, 7 Abs. 1 und 2, Art. 13 Abs. 1, Art. 18 Abs. 1, Art. 21, 23, 24, 27 Abs. 3, Art. 29 Abs. 1 und 2, Art. 49 Abs. 2 Satz 1; Richtlinie 2008/115/EG Art. 6 Abs. 1 und 2; Richtlinie 2013/32/EU Art. 9 Abs. 1; Rückübernahmeübereinkommen Art. 2 Abs. 1
    Abschiebung; Abschiebungsanordnung; Antrag auf internationalen Schutz; Aufnahmegesuch; Asylantrag; Asylbewerber; aufschiebende Wirkung; Dublin; Dublin III-VO; Aufnahmeersuchen; illegale Wiedereinreise; internationale Zuständigkeit; maßgeblicher Zeitpunkt; originäre ...

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    AEUV Art. 267
    Abschiebung; Abschiebungsanordnung; Antrag auf internationalen Schutz; Asylantrag; Asylbewerber; Aufnahmeersuchen; Aufnahmegesuch; Dublin; Dublin III-VO; Rechtsbehelf; Sekundärmigration; Wiederaufnahmegesuch; Zuständigkeit; Zuständigkeitsbestimmung; ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 267 AEUV, § 27a AsylVfG 1992, § 34a Abs 1 AsylVfG 1992, § 34a Abs 2 AsylVfG 1992, § 77 Abs 1 AsylVfG 1992
    Vorlage an den EuGH zur Auslegung von EUV 604/2013

  • Wolters Kluwer

    Ablehnung eines Asylantrags wegen anderweitiger Zuständigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union (hier: Italien); Anwendung der Regelungen der Dublin III-Verordnung auf einen Asylbewerber nach der im Anschluss an eine Überstellung erfolgten illegalen ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AEUV Art. 267, AsylG § ... 27a, AsylG § 34a, AsylG § 34a Abs. 1, AsylG § 34a Abs. 2, AsylG 3 77 Abs. 1, VO 604/2013 Art. 3, VO 604/2013 Art. 7 Abs. 1, VO 604/2013 Art. 7 Abs. 2, VO 604/2013 Art. 13 Abs. 1, VO 604/2013 Art. 18 Abs. 1, VO 604/2013 Art. 21, VO 604/2013 Art. 23, VO 604/2013 Art. 24, VO 604/2013 Art. 27 Abs. 3, VO 604/2013 Art. 29 Abs. 1, VO 604/2013 Art. 29 Abs. 2, Art. 49 Abs. 2 S. 1, VO 604/2013 Art. 29, VO 604/2013 Art. 49, RL 2008/115/EG Art. 6 Abs. 1, RL 2008/115/EG Art. 6 Abs. 2, RL 2013/32/EU Art. 2 Abs. 1
    Dublinverfahren, subjektives Recht, Vorlagebeschluss, Vorabentscheidungsersuchen, Aufnahmegesuch, Asylantrag, Dublin III-Verordnung, illegale Wiedereinreise, Aufnahmeersuchen, Wiederaufnahmegesuch, Überstellung, Zuständigkeit, Zuständigkeitsübergang

  • rewis.io

    Vorlage zur Vorabentscheidung an den EuGH zur Auslegung von EUV 604/2013

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abschiebung; Abschiebungsanordnung; Antrag auf internationalen Schutz; Aufnahmegesuch; Asylantrag; Asylbewerber; aufschiebende Wirkung; Dublin; Dublin III-VO; Aufnahmeersuchen; illegale Wiedereinreise; internationale Zuständigkeit; maßgeblicher Zeitpunkt; originäre ...

  • datenbank.nwb.de

    Vorlage an den EuGH zur Auslegung von EUV 604/2013

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    EuGH soll Auslegung der Dublin III-Verordnung bei illegaler Wiedereinreise des Asylbewerbers nach Überstellung klären

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    EuGH soll Auslegung der Dublin III-Verordnung bei illegaler Wiedereinreise des Asylbewerbers nach Überstellung klären

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2016, 1101
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (146)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 11.09.2007 - 10 C 8.07

    Abschiebungsverbot; Erkrankung; posttraumatische Belastungsstörung; rechtliches

    Auszug aus BVerwG, 27.04.2016 - 1 C 22.15
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sind Rechtsänderungen, die nach der Berufungsentscheidung eintreten, zu berücksichtigen, wenn das Berufungsgericht - entschiede es anstelle des Bundesverwaltungsgerichts - sie seinerseits zu berücksichtigen hätte (BVerwG, Urteil vom 11. September 2007 - 10 C 8.07 - BVerwGE 129, 251 Rn. 19).
  • BVerwG, 17.09.2015 - 1 C 26.14

    Abschiebung; Abschiebungsanordnung; Asylantrag; Aufnahme; Austauschmittel;

    Auszug aus BVerwG, 27.04.2016 - 1 C 22.15
    Bei der Abschiebungsanordnung handelt es sich um die Anordnung einer Überstellung im Sinne von Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und c der Verordnung (EG) Nr. 1560/2003 der Kommission vom 2. September 2003 (ABl. L 222 S. 3), zuletzt geändert durch die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 118/2014 der Kommission vom 30. Januar 2014 (ABl. L 39 S. 1) (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. September 2015 - 1 C 26.14 - juris Rn. 11 ff.).
  • EuGH, 29.01.2009 - C-19/08

    Petrosian u.a. - Asylrecht - Verordnung (EG) Nr. 343/2003 - Wiederaufnahme durch

    Auszug aus BVerwG, 27.04.2016 - 1 C 22.15
    Die Frist beginnt bei der zweiten Variante daher erst zu laufen, wenn sichergestellt ist, dass die Überstellung in Zukunft erfolgen wird und lediglich deren Modalitäten zu regeln bleiben, d.h. ab der gerichtlichen Entscheidung, mit der über die Rechtmäßigkeit des Verfahrens entschieden wird und die der Durchführung nicht mehr entgegenstehen kann (EuGH, Urteil vom 29. Januar 2009 - C-19/08 [ECLI:EU:C:2009:41], Petrosian - Rn. 43 ff.).
  • EuGH, 17.03.2016 - C-695/15

    Die Dublin-III-Verordnung gestattet es den Mitgliedstaaten, eine Person, die um

    Auszug aus BVerwG, 27.04.2016 - 1 C 22.15
    Eine solche Annahme liefe dem Ziel des Dublin-Systems zuwider, durch Schaffung einheitlicher Verfahren und Kriterien zur Zuständigkeitsbestimmung die Sekundärmigration gerade zu verhindern (vgl. EuGH, Urteil vom 17. März 2016 - C-695/15 PPU [ECLI:EU:C:2016:188], Mirza - Rn. 52).
  • BVerwG, 26.02.1997 - 1 B 5.97

    Ausländerrecht - Maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt bei Verpflichtungs- und

    Auszug aus BVerwG, 27.04.2016 - 1 C 22.15
    Diese Sonderregelung für asylrechtliche Streitigkeiten soll dazu beitragen, den Streit über das Asyl- und Bleiberecht umfassend zu beenden und neue Verwaltungsverfahren möglichst zu vermeiden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. Februar 1997 - 1 B 5.97 - Buchholz 402.240 § 45 AuslG 1990 Nr. 8 S. 13).
  • BVerwG, 17.11.2020 - 1 C 8.19

    Internationaler Familienschutz in Deutschland auch bei Flüchtlingsstatus in einem

    Sie gründet maßgeblich auf der zentralen Zwecksetzung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems, irreguläre Sekundärmigration von Personen, die internationalen Schutz beantragt haben, zwischen den Mitgliedstaaten einzudämmen (vgl. nur Erwägungsgrund 13 RL 2011/95/EU; ferner EuGH, Urteil vom 17. März 2016 - C-695/15 [ECLI:EU:C:2016:188], Mirza - Rn. 52; BVerwG, Vorlagebeschluss vom 27. April 2016 - 1 C 22.15 - Buchholz 451.902 Europ.
  • BVerwG, 26.05.2016 - 1 C 15.15

    Asylantrag; Unzulässigkeit; Zuständigkeit; Zuständigkeitsübergang;

    Das Berufungsgericht vernachlässigt bei seiner Berechnung der Frist, die grundsätzlich mit der Annahme des Aufnahme- oder Wiederaufnahmegesuchs durch einen anderen Mitgliedstaat beginnt, dass bei einem rechtzeitigen Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen die Abschiebungsanordnung kraft Gesetzes (§ 34a Abs. 2 Satz 2 AsylG) eine Abschiebung bis zu der Entscheidung des Verwaltungsgerichts nicht vollzogen werden darf und daher die sechsmonatige Überstellungsfrist auch dann erneut in Lauf gesetzt wird, wenn das Verwaltungsgericht diesen Antrag ablehnt (s.a. BVerwG, Beschluss vom 27. April 2016 - 1 C 22.15 - Rn. 18 ff.).

    Die im Beschluss des Senats vom 27. April 2016 - 1 C 22.15 - aufgeworfenen Fragen stellen sich mithin nicht, zumal es der Bundesrepublik Deutschland jedenfalls nicht verwehrt ist, auf den neuerlichen Asylantrag des Klägers hin das Dublin-Regime anzuwenden, die Anwendung der Dublin-Regelungen den Kläger jedenfalls nicht in seinen Rechten verletzt und bei Nichtanwendbarkeit ein Zuständigkeitsübergang auf die Bundesrepublik Deutschland erst recht ausscheidet.

  • BVerwG, 09.08.2016 - 1 C 6.16

    Asylantrag; Unzulässigkeit; Zuständigkeit; Dublin; Zuständigkeitsübergang;

    Entfällt die aufschiebende Wirkung, sind die Behörden ab diesem Zeitpunkt aus Rechtsgründen nicht länger an der Durchführung der Abschiebung gehindert (vgl. BVerwG, Vorlagebeschluss vom 27. April 2016 - 1 C 22.15 - juris Rn. 21 f. zur Nachfolgeregelung in Art. 29 Abs. 1 Dublin III-VO).

    Dass eine behördliche Aussetzungsentscheidung auch im Geltungsbereich der Dublin II-VO zu einer Unterbrechung der Überstellungsfrist nach der zweiten Variante des Art. 20 Abs. 1 Buchst. d Satz 2 Dublin II-VO führt, ergibt sich daraus, dass es sich bei dem dort verwendeten Begriff der "aufschiebenden Wirkung" um einen unionsrechtlichen Begriff handelt, der alle Fälle erfasst, in denen eine Überstellungsentscheidung nach den nationalen Vorschriften zur Ausgestaltung des Rechtsbehelfsverfahrens nicht vollzogen werden darf (vgl. BVerwG, Vorlagebeschluss vom 27. April 2016 - 1 C 22.15 - juris Rn. 19 zur Nachfolgeregelung in Art. 29 Abs. 1 Dublin III-VO).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht